AGB der Chin Woo Schule Uster

Punkt 01
Dieser Vertrag berechtigt die angemeldete Person die Trainingsanlagen während den Öffnungszeiten im Rahmen des gewählten Abonnements unbeschränkt zu benützen. Ausserordentliche Anlässe und Zusatzleistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Die Mitgliedschaft dauert immer 12 Monate, ob Jahres- oder Monatszahler. Die unterzeichnende Person bestätigt das wahrheitsgetreue Ausfüllen des Mitgliedschaftsformulars und die Mitgliedschaftsbestimmungen gelesen und akzeptiert zu haben.

Punkt 02
Das Mitglied erhält eine persönliche, nicht übertragbare Mitgliederkarte. Bei jedem Trainingsbesuch ist die Mitgliederkarte an der Reception unaufgefordert einzulesen und beim Verlassen wieder auszuchecken. Der Verlust der Mitgliederkarte verpflichtet zum Kauf einer Ersatzkarte zum Preis von CHF 15.-.

Punkt 03
Das Nichtbenützen des Leistungsangebots sowie der Nichtbesuch des Centers oder der Schule berechtigt zu keinerlei Rückforderung, Reduktion oder automatischer Zeitgutschrift. Bei Trainingsunterbrüchen aufgrund von Krankheit, Unfall oder nachgewiesener beruflicher / schulischer Verhinderung gewährt die Chin Woo Schule / Let’s Go Fitness Uster AG (nachstehend CWU/LGF genannt) einen Trainingsunterbruch gemäss dem geltendem Time-Stop Reglement.

Punkt 04
Die CWU/LGF ist nicht verpflichtet bei allfälligen Revisions- oder Reinigungsarbeiten sowie bei Vorkommnissen aufgrund von höherer Gewalt dem Mitglied eine Vergütung auszurichten. Die CWU/LGF ist berechtigt an allgemeinen Festtagen und ausserordentlichen Anlässen die Öffnungszeiten anzupassen.

Punkt 05
Die Benützung der Anlage und der einzelnen Stunden erfolgt auf eigenes Risiko. Das Mitglied verpflichtet sich, die Anlage sorgfältig und ordnungsgemäss zu benützen. Die CWU/LGF lehnt jegliche Haftung für Schäden ab (z.B. aufgrund von Verletzungen, Krankheit oder Verlust von Gegenständen). Vorbehalten bleiben zwingende Bestimmungen des Bundesrechts. Das Mitglied haftet der CWU/LGF für sämtliche Schäden, welche es an den Räumlichkeiten und / oder den Anlagen der CWU/LGF verursacht. Kindern ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt die Fitnessgeräte zu benützen und sich auf den Trainingsflächen aufzuhalten. Zu diesem Zweck steht den Kindern das Kinderparadies während dessen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Kung Fu Kinder & Teenager müssen nach dem Einchecken auf direktem Weg zu den separaten Garderoben gehen und sich im ganzen Gebäude leise verhalten.

Punkt 06
Die Zahlung der Mitgliedschaft muss im Voraus bei Wiederlösung oder innert 10 Tagen bei Neuabschluss bezahlt werden. Bei monatlicher Zahlung wird der Erstbetrag sofort fällig. Jeder weitere Monat ist der Betrag vor Beginn des neuen Monat zu bezahlen. Hier empfiehlt sich einen Dauerauftrag einzurichten. Treueprämien, Rabatte u.ä. obliegen dem Goodwill der CWU/LGF. Sechs bis acht Wochen vor Vertragserneuerung wird ein Rechnung mit sämtlichen Bankangaben an das Mitglied seitens der CWU versandt. Eine Annullierung der Mitgliedschaft muss vor Ende des Vertrages schriftlich erfolgen (Email oder Post). Bei einer vorzeitigen Kündigung gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung. Preisanpassung aufgrund Stufenwechsel oder generelle Erhöhung sind vorbehalten.

Punkt 07
Die Hausordnung sowie das Time-Stop Reglement der CWU/LGF sind Bestandteile dieses Vertrages. Grobe und wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung oder gegen die Anordnungen der Schulleitung/Centerleitung sowie deren Personal können den Entzug der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben.